Die Nutzung
Wie kann ich den Deutschen Pensionsfonds e.V. nutzen?
Für die Nutzung des Deutschen Pensionsfonds e.V. bedarf es keiner Zusammenarbeitsvereinbarung.
Alle wichtigen Unterlagen sowie ein Leitfaden zur Umsetzung von Versorgungen über die Deutsche Unterstützungskasse e.V. sind im Downloadbereich als pdf-Datei hinterlegt.
Für die Einrichtung einer Versorgung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Allgemeine Formulare - immer einsetzen
- Die Satzung (Zur Übergabe an den Arbeitgeber)
- Die Beitragsordnung (Zur Übergabe an den Arbeitgeber)
- Vertrag zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge
- Leistungsplan
Bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungen pro Rückdeckungsversicherung ergänzt um:
- Entgeltumwandlungsvereinbarung
- Verpfändungsvereinbarung
- Versicherungsantrag der Rückdeckungsversicherung(en) - bitte die Hinweise im "Leitfaden" beachten.
Bei firmenfinanzierten Versorgungen pro Rückdeckungsversicherung ergänzt um :
- Versorgungsvereinbarung für firmenfinanzierte Versorgungen
- Verpfändungsvereinbarung
- Versicherungsantrag der Rückdeckungsversicherung(en) - bitte die Hinweise im "Leitfaden" beachten.
Die Unterlagen werden zusammen mit den Anträgen zu den Rückdeckungsversicherungen komplett gesendet an:
Deutscher Pensionsfods e.V. - die überbetriebliche Unterstützungskasse
Barmbeker Straße 2-6
22303 Hamburg
oder eingesannt per E-Mail an
info@deutscher-pensionsfonds.de
Der Deutsche Pensionsfonds zeichnet als Versicherungsnehmer gegen und leitet die Unterlagen an die Versicherer weiter.